A.2 Ursprüngliche Formulierung zum Schwarzmarktanteil
Ursprünglich hieß es: „Andere Analysen, etwa jene von Handelsblatt Research und Regulus Partners, kommen sogar zu dem Schluss, dass der Schwarzmarktanteil im Online-Casino-Segment bei 60 bis 80 Prozent liegen könnte." Diese Spanne vermischte drei Quellen mit unterschiedlichen Methoden. Im Haupttext sind Regulus Partners (60 %), H2 Gambling Capital (64 %) und das Hessische Finanzgericht (über 80 %) nun einzeln ausgewiesen, ergänzt um die abweichende Befragungsschätzung des Blockchain Research Lab (22,97 % der Verluste).
A.3 Abweichung bei der Anzahl der Startfreispiele
Verbreitete Angaben: 8 Freispiele (deutsche Anbieter, GGL-Versionen, mehrere Testportale) gegenüber 10 Freispielen (Teil der internationalen Reviews). Wahrscheinliche Ursache: Übernahme aus Reviews zu Book of Dead beziehungsweise ältere Spielversionen. Verbindlich ist die Spielhilfe der jeweils aufgerufenen Version.
A.4 Abweichung bei Symbolbezeichnungen
Je nach Lokalisierung und Quelle werden dieselben Symbole unterschiedlich benannt: Pharao / Mumie / Tutanchamun; Vogel / Horus / Phönix / Falke; Grab / Sarkophag / Skarabäustempel / goldene Grabkammer. Die Zuordnung zu Wertigkeitsstufen ist über alle Quellen hinweg identisch.
A.5 Nicht belegte Aussagen, die wir gekennzeichnet haben
(1) Kausalzusammenhang zwischen visuellem Design des Slots und Nutzungsintensität, keine spezifische Studie vorhanden.
(2) Neurobiologische Wirkung kombinierter Wild-/Scatter-Symbole auf das Belohnungssystem, kein spezifischer Nachweis für diesen Titel.
(3) Zusammenhang zwischen mobiler Verfügbarkeit und erhöhter Spielfrequenz, plausibel, aber nicht quantifiziert.
(4) Systematische Wahl von Maximaleinsätzen im Demo-Modus, nicht belegt; belegt sind lediglich allgemeine Effekte wie inflated returns und overconfidence bei Free-Play-Angeboten.
(5) Identität von RNG und Algorithmus zwischen Demo- und Echtgeldmodus, keine offizielle Bestätigung in öffentlich zugänglichen Quellen.
A.6 Einsatzlimit-Angaben deutscher Anbieter
Einzelne deutsche Spielotheken kommunizieren ein „Einsatzlimit von 5 € pro Runde". Für virtuelles Automatenspiel gilt gemäß GlüStV 2021 dennoch die Obergrenze von 1,00 € pro Spielrunde; die höhere Angabe bezieht sich auf andere Spielkategorien im jeweiligen Angebot.